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Arbeitsrecht

Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Neubrandenburg – Kündigung, Abfindung und Aufhebungsvertrag

Die Kanzlei Eric Gleu berät und vertritt Arbeitnehmer und Arbeitgeber in allen wesentlichen Fragen des Arbeitsrechts. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf Kündigungen, Kündigungsschutzverfahren, Abfindungsverhandlungen, Aufhebungsverträgen, Abmahnungen sowie der Durchsetzung offener Lohn- und Vergütungsansprüche.

Gerade nach dem Erhalt einer Kündigung kommt es auf schnelles und rechtlich präzises Handeln an. Arbeitnehmer müssen insbesondere die kurze Drei-Wochen-Frist für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage beachten. Die Kanzlei prüft, ob die Kündigung wirksam ist, ob realistische Chancen auf Weiterbeschäftigung oder eine Abfindung bestehen und welches Vorgehen wirtschaftlich sinnvoll ist.

Auch Arbeitgeber werden bei der rechtssicheren Vorbereitung und Umsetzung arbeitsrechtlicher Maßnahmen unterstützt. Dazu gehören insbesondere die Gestaltung von Arbeitsverträgen, Abmahnungen, Aufhebungsverträgen, Kündigungen sowie die Vertretung in arbeitsgerichtlichen Verfahren.

Ziel der Beratung ist eine klare, verständliche und konsequente Interessenvertretung – außergerichtlich, wenn eine sinnvolle Lösung erreichbar ist, und gerichtlich, wenn dies zur Durchsetzung Ihrer Rechte erforderlich wird.

Typische arbeitsrechtliche Mandate

Kündigung
Kündigungsschutzklage
Abfindung
Aufhebungsvertrag prüfen lassen
Abmahnung
Lohn- und Gehaltsansprüche
Arbeitszeugnis
Mutterschutz und Elternzeit
Mobbing am Arbeitsplatz
Rechte schwerbehinderter Arbeitnehmer
Betriebsvereinbarungen
Tarifvertragsrecht
betriebliche Altersvorsorge
Arbeitgeberberatung
rechtssichere Gestaltung arbeitsrechtlicher Maßnahmen

Arbeitsrecht

Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Neubrandenburg – Kündigung, Abfindung und Aufhebungsvertrag

Die Kanzlei Eric Gleu berät und vertritt Arbeitnehmer und Arbeitgeber in allen wesentlichen Fragen des Arbeitsrechts. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf Kündigungen, Kündigungsschutzverfahren, Abfindungsverhandlungen, Aufhebungsverträgen, Abmahnungen sowie der Durchsetzung offener Lohn- und Vergütungsansprüche.

Gerade nach dem Erhalt einer Kündigung kommt es auf schnelles und rechtlich präzises Handeln an. Arbeitnehmer müssen insbesondere die kurze Drei-Wochen-Frist für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage beachten. Die Kanzlei prüft, ob die Kündigung wirksam ist, ob realistische Chancen auf Weiterbeschäftigung oder eine Abfindung bestehen und welches Vorgehen wirtschaftlich sinnvoll ist.

Auch Arbeitgeber werden bei der rechtssicheren Vorbereitung und Umsetzung arbeitsrechtlicher Maßnahmen unterstützt. Dazu gehören insbesondere die Gestaltung von Arbeitsverträgen, Abmahnungen, Aufhebungsverträgen, Kündigungen sowie die Vertretung in arbeitsgerichtlichen Verfahren.

Ziel der Beratung ist eine klare, verständliche und konsequente Interessenvertretung – außergerichtlich, wenn eine sinnvolle Lösung erreichbar ist, und gerichtlich, wenn dies zur Durchsetzung Ihrer Rechte erforderlich wird.

Typische arbeitsrechtliche Mandate

Kündigung
Kündigungsschutzklage
Abfindung
Aufhebungsvertrag prüfen lassen
Abmahnung
Lohn- und Gehaltsansprüche
Arbeitszeugnis
Mutterschutz und Elternzeit
Mobbing am Arbeitsplatz
Rechte schwerbehinderter Arbeitnehmer
Betriebsvereinbarungen
Tarifvertragsrecht
betriebliche Altersvorsorge
Arbeitgeberberatung
rechtssichere Gestaltung arbeitsrechtlicher Maßnahmen

Arbeitsrecht

  • Kündigung
  • Kündigungsschutzverfahren
  • Durchsetzung von Ansprüchen der Arbeitnehmer
  • Mutterschutz und Elternzeit
  • Abfindung
  • Aufhebungsverträge
  • betriebliche Altersvorsorge
  • Rechte Schwerbehinderter
  • Mobbing
  • Betriebsvereinbarungen
  • Tarifvertragsrecht
  • rechtliche Rahmenbedingungen für die Optimierung von Arbeitsbedingungen
  • betriebliche Personalarbeit
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